Strahlend schöne Zähne!

Die kostengünstige und leistungsstarke Zahnzusatzversicherung für nur 10,90 € monatlich:

 

100% Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigungen

 täglicher Versicherungsbeginn
 sofortiger Schutz
 ohne Wartezeit & Gesundheitsprüfung
 zahlreiche Zusatzleistungen
 tägliches Kündigungsrecht nach 1 Jahr








Zusatzleistungen





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Zahnprophylaxe

100% Kostenübernahme für Prophylaxemaßnahmen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

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Kunststoff-Füllungen

100% Kostenübernahme für hochwertige Kunststoff-Füllungen. Erstattung ohne Begrenzung bereits ab dem 3. Kalenderjahr.







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Wurzelbehandlung / Paradontose

100% Kostenübernahme – unabhängig von einer Zuzahlung Ihrer Krankenkasse. Erstattung ohne Begrenzung bereits ab dem 3. Kalenderjahr.

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Schmerzlindernde Maßnahmen

100% Schmerzlindernde Maßnahmen ohne Höchstgrenze (z.B. Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose).






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Für strahlend schöne Zähne!

Die kostengünstige und leistungsstarke Zahnzusatzversicherung für nur 10,90 € monatlich: 100% Kostenübernahme für professionelle Zahnreinigungen

Täglicher Versicherungsbeginn
Sofortiger Schutz
Ohne Wartezeit & Gesundheitsprüfung
Zahlreiche Zusatzleistungen
 Tägliches Kündigungsrecht nach 1 Jahr





Zusatzleistungen


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Zahnprophylaxe

100% Kostenübernahme für Prophylaxemaßnahmen bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).



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Kunststoff-Füllungen

100% Kostenübernahme für hochwertige Kunststoff-Füllungen. Erstattung ohne Begrenzung bereits ab dem 3. Kalenderjahr.



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Wurzelbehandlung / Paradontose

100% Kostenübernahme – unabhängig von einer Zuzahlung Ihrer Krankenkasse. Erstattung ohne Begrenzung bereits ab dem 3. Kalenderjahr.


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Schmerzlindernde Maßnahmen

100% Schmerzlindernde Maßnahmen ohne Höchstgrenze (z.B. Vollnarkose, Akupunktur, Hypnose).



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Ihre Vorteile


100% für professionelle Zahnreinigung und Prophylaxe
100% für Wurzel- und Paradontosebehandlung
100% für hochwertige Kunststofffüllungen
100% für schmerzlindernde Maßnahmen

Ohne Wartezeit & Gesundheitsprüfung
Täglicher Versicherungsbeginn möglich


 

Günstige Konditionen


Für 10,90 €*/Monat

*15,90 € / Monat für unter 21 Jährige, da Kieferorthopädie – unabhängig vom Grad der Zahnfehlstellung – bis zu 2.000 € während der Vertragslaufzeit mitversichert ist.



... die Erstinformation für Versicherungsmakler gemäß §15 VersVermV und die Datenschutzerklärung heruntergeladen und gelesen zu haben.








FAQs

Wie oft kann ich die professionelle Zahnreinigung pro Jahr beanspruchen?

Keine Limitierung weder in Anzahl der Behandlungen noch in der Höhe der Kosten je Behandlung, bei Empfehlung Ihres Zahnarztes auch z.B. 4x jährlich und das komplett bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

Welche Leistungen enthält der Tarif im Detail?

1.) Professionelle Zahnreinigung / Prothesenreinigung
100 % der Kosten für das Beseitigen von Zahnbelägen und Verfärbungen (so genannte professionelle
Zahnreinigung) oder Prothesenreinigung.

2.) Zahnprophylaxe
100 % der Kosten für zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen.
Unter den Versicherungsschutz fallen zum Beispiel:
– Fluoridierung zur Zahnschmelz-Härtung
– Behandlung von überempfindlichen Zahnflächen
– Fissuren-Versiegelung

3.) Hochwertige Kunststoff-Füllungen
100 % der Kosten für hochwertige Kunststoff-Füllungen. Dazu gehören zum Beispiel Kunststoff-Füllungen, Kompositfüllungen sowie Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen, jedoch keine In- und Onlays (Einlagefüllungen).

Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person:
– im ersten Kalenderjahr maximal 150 EUR
– in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 300 EUR
– Ab dem 3. Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.
Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach
Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.

4.) Wurzel- und Parodontose-Behandlungen
100 % der Kosten für Wurzel- und Parodontosebehandlungen. Dazu gehören zum Beispiel auch die Kosten für Wurzelkanalbehandlungen und Wurzelspitzenresektionen.

Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person:
– im ersten Kalenderjahr maximal 150 EUR
– in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 300 EUR
– Ab dem 3. Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.

Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach
Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind

5. Aufbiss-Schienen
100 % der Kosten für Aufbiss-Schienen (auch Knirscherschienen), nicht jedoch im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung.

Die Gesamtleistung je versicherte Person:
– im ersten Kalenderjahr maximal 150 EUR
– in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 300 EUR
– Ab dem 3. Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt.

Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach
Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.

6. Schmerzlindernde Maßnahmen (Angstpatienten)
100 % der Kosten für schmerzlindernde Maßnahmen beim Zahnarzt.
Unter den Versicherungsschutz für schmerzlindernde Maßnahmen fallen zum Beispiel:
– Vollnarkose
– Akupunktur
– Hypnose
– Analgo-Sedierung
– Lachgas-Sedierung

Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person:
– im ersten Kalenderjahr maximal 150 EUR
– in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 300 EUR
– Ab dem 3. Kalenderjahr ist die Leistung unbegrenzt

7. Zahn- und Kieferregulierung (Kieferorthopädie) für unter 21 Jährige
100% der Kosten. Der Grad der Zahnfehlstellung spielt dabei keine Rolle. Darunter fallen beispielsweise auch die Kosten für Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspangen und festsitzende Retainer.
Voraussetzung ist, dass Sie bei Beginn der Behandlung noch keine 21 Jahre alt sind.
Die Altersgrenze entfällt für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.

Die Gesamtleistung beträgt je versicherte Person:
– im ersten Kalenderjahr maximal 150 EUR
– in den ersten beiden Kalenderjahren zusammen maximal 300 EUR
– Bis zu 2.000 EUR insgesamt während der Vertragslaufzeit

Diese Höchstbeträge entfallen für solche Kosten, die nachweislich auf einen nach
Versicherungsbeginn eingetretenen Unfall zurückzuführen sind.

Gibt es eine Wartezeit oder Gesundheitsfragen zu beachten?

Nein. Direkt nach Erhalt des Versicherungsscheins und Bezahlung des ersten Beitrages stehen Ihnen alle versicherten Leistungen zur Verfügung. Den Versicherungsbeginn können Sie täglich – z.B. 1 Tag nach Beantragung – starten. Der Versicherungsschein wird Ihnen bei Onlineabschluss in der Regel innerhalb der nächsten Stunde per e-Mail übermittelt. Bitte prüfen Sie dazu Ihren Posteingang sowie ggf. den Spam-Ordner Ihres Mailprogramms.

Wie kann ich Rechnungen zur Erstattung einreichen?

Der schnellste Weg – ohne lästigen Papierkram – führt über die Rechnungs-App des Versicherers. Über diesen Weg können Sie Rechnungen einfach mit dem Smartphone fotografieren. Innerhalb weniger Arbeitstage haben Sie das Geld auf Ihrem Konto. Sie haben jederzeit einen Überblick zu allen Vorgängen.

Laden Sie sich einfach die Rechnungs-App bei iTunes oder GooglePlay herunter und registrieren Sie sich mit Ihren Kundendaten!

Alternativ können Rechnungen natürlich auch auf dem Postweg eingereicht werden. Verwenden Sie hierfür bitte folgendes Formular

Wo kann ich die Versicherungsbedingungen finden?

Die Tarifbeschreibung sowie die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) des Krankenversicherers zum Download finden Sie hier:

Bei Beantragung des Vertrags erhalten Sie alle relevanten Bedingungen und Formulare vorab per e-Mail.
Wann und wie kann ich den Vertrag kündigen?

12 Monate beträgt die Mindestvertragsdauer im Tarif Mehr Zahnvorsorge. Sie
können diesen zum ersten Mal ohne eine Frist zum Ende der Mindesttarifdauer kündigen. Nach Ablauf dieser Mindesttarifdauer können Sie den Tarif täglich kündigen. Der Tarif endet an dem Tag, an dem die Kündigung beim Versicherer eingeht. Sie können aber auch einen späteren Kündigungstag festlegen.
Beispiel:
Beginn des Tarifs Mehr Zahnvorsorge: 01.12.2022
Ende der Mindesttarifdauer = frühestmöglicher Kündigungstermin: 30.11.2023
Danach ist eine Kündigung täglich möglich.

Erhalte ich bereits angeratene bzw. bereits medizinisch notwendige Behandlungen erstattet?

Für die professionelle Zahnreinigung sowie Prophylaxemaßnahmen dürfen auch vor Vertragsbeginn bereits Termine vereinbart bzw. Behandlungsempfehlungen ausgesprochen worden sein. Die Kosten hierfür werden Ihnen in voller Höhe erstattet.

 

Alle vor Vertragsbeginn bereits angeratenen, geplanten oder medizinisch notwendigen Behandlungen von Füllungen (neu, Ersatz oder Reparatur) werden von der Versicherung nicht erstattet.

Wie oft kann ich als Diabetiker, Parodontosepatient oder aus anderen medizinischen Gründen die professionelle Zahnreinigung in Anspruch nehmen?

Unbegrenzt! Der Tarif „MehrZahnvorsorge“ erstattet Ihnen die Kosten der professionellen Zahnreinigung unbegrenzt in Anzahl und Höhe und das bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ).

 
Kann ich als unter 21-jährige Person den Tarif abschließen?

Grundsätzlich ist der Tarif natürlich für Personen jedes Alters abschließbar. Für Versicherte unter 21 Jahren liegt der monatliche Beitrag bei 15 €, da hier die Kosten für Kieferorthopädie automatisch bis zu 2.000 € insgesamt während der Vertragslaufzeit mitversichert gelten, z.B. Keramik- und Kunststoffbrackets, unsichtbare Zahnspangen und festsitzende Retainer. Der Grad der Zahnfehlstellung spielt dabei keine Rolle. Ab Erreichung des 21. Lebensjahres beträgt der Beitrag automatisch dann nur noch 9 € monatlich.

Warum kann das so günstig sein?

Der Versicherter, der mindestens 2 Mal jährlich professionelle Zahnreinigung in Anspruch nimmt, bekommt von der Versicherung z.B. 2*105= 210 EUR erstattet und zahlt an Beiträgen lediglich 12*9 = 108 EUR. Er bekommt mehr, als er zahlt.

 

Zwei mögliche Gründe, warum es sich für den Versicherer trotzdem lohnt:

  1. Inhaltliche Komponente: Nicht jeder Versicherter kennt die versicherten Leistungen genau und wird daher diese auch nur wenig bis gar nicht beanspruchen.
  2. Zeitliche Komponente: Zu Vertragsbeginn rufen die Versicherten die Leistung ab, vergessen jedoch, dass sie beispielsweise bei Brillen- oder Handyversicherung alle 2 Jahre eine neue Brille bzw. ein neues Handy bekommen könnten. Das bedeutet: Der monatliche Beitrag wird bezahlt und keine Leistung in Anspruch genommen.

 

Beide Komponenten zusammen bilden die Mischkalkulation des Versicherers.







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